Aussagen zur FCC-Erklärung
Dieses Gerät entspricht Teil 15 der FCC-Vorschriften. Im Betrieb müssen die folgenden
beiden Bedingungen erfüllt werden:
•
Dieses Gerät darf keine schädliche Störstrahlung abgeben.
•
Dieses Gerät muss für empfangene Störstrahlung unempfindlich sein, auch für
Störstrahlung, die unerwünschte Funktionen hervorrufen an.
Dieses Gerät wurde geprüft und entspricht den Grenzwerten für digitale Geräte der Klasse
B gemäß Teil 15 der FCC-Vorschriften. Diese Vorschriften wurden für ausreichenden
Schutz gegen Radiofrequenzenergie in Wohngegenden aufgestellt. Dieses Gerät erzeugt
und verwendet Radiofrequenzenergie und kann diese ausstrahlen. Wenn es nicht
entsprechend der Bedienungsanleitung installiert und verwendet wird, kann es Störungen
von Funkübertragungen verursachen. Es kann nicht für alle Installationen gewährleistet
werden, dass keine Störungen auftreten. Falls dieses Gerät Störungen des Rundfunk- oder
Fernsehempfangs verursacht, was durch Ein- und Ausschalten des Geräts ermittelt werden
kann, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen, um die Störungen zu beheben:
•
Ändern Sie die Ausrichtung oder den Standort der Empfangsantenne.
•
Vergrößern Sie den Abstand zwischen dem Gerät und dem Empfänger.
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•
Schließen Sie Gerät und Empfänger an unterschiedliche Netzspannungskreise
an.
•
Wenden Sie sich an den Fachhändler oder einen erfahrenen Radio-/
Fernsehtechniker.
Warnung! Um Übereinstimmung mit den FCC-Vorschriften zu gewährleisten, müssen
abgeschirmte Kabel für den Anschluss des Monitors an die Grafikkarte verwendet
werden. Die Verwendung des beigefügten Netzkabels ist unerlässlich. Verwenden Sie nur
abgeschirmte Kabel, um E/A-Geräten anzuschliessen. Änderungen oder Modifizierungen
dieses Geräts, die nicht ausdrücklich von der für Übereinstimmung verantwortlichen Partei
genehmigt sind, können das Recht des Benutzers, dieses Gerät zu betreiben, annullieren.
(Nachdruck aus dem Code of Federal Regulations #47, Teil 15.193, 1993. Washington
DC: Office of the Federal Register, National Archives and Records Administration, U.S.
Government Printing Office.)